Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Allgemeine Hinweise

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Das Gesetz soll den Schutznatürlicher Personen regeln, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (Hinweisgeber oder Whistleblower). Dies bezieht unter anderem Arbeitnehmende, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeiter von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet, mit ein.

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